Ich, DDr. Werner Wach, Zahnarzt, 1230 Wien, Perfektastraße 40 / 3 / 3, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort zu unterlassen,
A) für zahnärztliche Leistungen Werbung dadurch zu betreiben und/ oder betreiben zu lassen, dass in öffentlichen Ankündigungen über meine zahnmedizinischen Leistungen, beispielsweise auf einer Webseite im Internet, Hinweise auf angenehme Lounge-Musik, TV und FreeWLAN im Warteraum und / oder sinngemäß gleiche Ankündigungen gemacht werden;
B) meine zahnärztlichen Leistungen in öffentlichen Ankündigungen, wie z.B. in einer Webseite im Internet, dadurch anzupreisen und / oder anpreisen zu lassen, dass darin behauptet wird, dass wer auf höchsten technischen Standard Wert legt, sich in meiner Praxis wohlfühlen werde, dass meine chirurgische Praxis mondernst ausgestattet sei, dass ich über modernste Ausstattung für optimalen Behandlungserfolg verfügen würde, und / oder dadurch, dass sinngemäß gleiche Behauptungen aufgestellt werden;
C) Preise für privatzahnärztliche Leistungen zu nennen und / oder nennen zu lassen, beispielsweise auch dadurch, dass in der Öffentlichkeit wie beispielsweise auf einer Webseite im Internet angekündigt wird, dass ich für die Erstberatung kein Honorar in Rechnung stelle.
2. Ich verpflichte mich, diese Erklärung binnen 3 Monaten für die Dauer von 2 Montaten auf der Startseite meiner Webseite mit der Internetadresse www.weisheitszahn-wien.at oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse www.weisheitszahn-wien.at verwendeten Internetadresse, und zwar auf der Startseite in oberen, bei Aufruf dieser Webseite sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozessparteien, Fettumrandung, zu veröffentlichen.
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer Ausgabe der Kronenzeitung und der "Österreichischen Zahnärztezeitung" ( ÖZZ ), jeweils im Texteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung, veröffenlichen zu lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich, in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine nicht dem richterlichenn Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an die Österrreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,-, bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,-. Ich nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen uns eingebracht werden kann.
5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache 57 Cg 10/24g des Handelsgerichts Wien angelaufenen Prozesskosten von €3.627,90 (darin enthalten € 472,65 an 20% USt und € 792,00 an Gerichstgebühren) und für die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der ÖZZ €1.234,80 ( darin enthalten €205,80 an USt), zusammen €4.862,70, zu Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz, binnen 14 Tagen zu bezahlen.
6. Im Verfahren 57 Cg 10/24g des Handelsgerichts Wien werde ich keine Klagebeantwortung erstatten. Für den Fall der Einhaltung der Unterlassungspflicht und pünktlicher Zahlung der Kosten gemäß Punkt 5. dieser Verpflichtungserklärung wird nach Einlangen der Zahlung die Österreichische Zahnärztekammer die Klage ohne Anspruchsverzicht zurückziehen und von den Veröffentlichungen über die ÖZZ hinaus Abstand nehmen. Bei Rückerstattung der halben Pauschalgebühr von € 396,00 durch das Prozessgericht wird dieser Betrag an mich refundiert werden.
Wien, am 16. Februrar 2024 DDr. Werner Wach e.h.
Herzlich Willkommen in meiner kieferchirurgischen Praxis. Hier ist eine gute Adresse zum Thema Weisheitszähne und Weisheitszahnentfernung.
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